DIE FÖRDERZWECKE

INDIVIDUELL GUTES TUN
Weitere Stiftungen der Sparkasse Karlsruhe:

Jugendstiftung, Kulturstiftung und Umweltstiftung
(Trägerin der Umweltstiftung ist die Sparkassenstiftung GUTES TUN).

Jugend- und Altenhilfe

Die Förderung der Jugend und der älteren Menschen ist seit jeher ein zentrales Anliegen der Sparkasse Karlsruhe. Bereits 1985 wurde die Jugendstiftung der Sparkasse Karlsruhe ins Leben gerufen. Mit der Gründung der Sparkassenstiftung GUTES TUN – Stifternetzwerk der Sparkasse Karlsruhe wurde das Engagement für die Jugend und für ältere Menschen auf eine noch breitere Basis gestellt und langfristig gesichert. Als einer der 13 Förderzwecke der Sparkassenstiftung wird die „Förderung der Jugend- und Altenhilfe“ in Stiftungsfonds, Projekten und mittels Spenden realisiert. So etwa im Projekt „Hallo Oma, ich brauch Geld!“, in dem es um den Schutz älterer Menschen vor Trickbetrügern geht. Oder auch in generationenübergreifenden Konzerten in Seniorenheimen.

Auch der 2011 gegründete Hilda Stieb Stiftungsfonds ist der Jugendhilfe gewidmet. Die Stifterin hat verfügt, dass nach ihrem Tod ein Stiftungsfonds gegründet und die Erträge für die Jugendhilfe verwendet werden sollen.

Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 4 AO bedeutet: Die Jugendhilfe verfolgt das Ziel, junge Menschen (Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres) in ihrer Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, dass sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Zur Jugendhilfe gehören insbesondere die Einrichtung und Unterhaltung von Kindergärten, Jugend-, Schul- und Lehrlingsheimen sowie Jugendherbergen. Die Jugendhilfe umfasst den gesamten Bereich der Jugendbetreuung, Jugendpflege und Jugendfürsorge sowie die Bildung und Erziehung Jugendlicher.
Unter Altenhilfe sind alle Tätigkeiten zu verstehen, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Dazu gehört auch die Unterstützung älterer Menschen in der Nachbarschaftshilfe.

Folgende Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck schwerpunktmäßig: Hilda Stieb Stiftungsfonds, Elke und Wolfgang Kuentzle Stiftung

 

Unterstützung hilfsbedürftiger Personen

Für hilfsbedürftige Menschen ist eine Vielzahl alltäglicher Dinge, die für die Mehrheit selbstverständlich sind, nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich. Hilfe finden sie in zahlreichen Organisationen und Einrichtungen,
die zu einem großen Teil ehrenamtlich tätig und ihrerseits auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Hier setzt die Fördertätigkeit der Sparkassenstiftung GUTES TUN an, die keine einzelnen Personen, sondern nur Organisationen unterstützt, um eine möglichst breite und gerechte Verteilung ihrer Fördermittel zu erreichen.

Die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen ist auch ein vorrangiger Stiftungszweck der cab-Jörg Falkenberg Stiftung. Jörg Falkenberg war ein leitender Mitarbeiter der cab-Produkttechnik GmbH & Co. KG. Der tragische Tod Jörg Falkenbergs und seiner drei Kinder bei einem unverschuldeten Autounfall hat die Geschäftsleitung veranlasst, diesen Stiftungsfonds im Dezember 2012 zu errichten. Die Erträge verteilen sich auf insgesamt sechs Stiftungszwecke, die von den Stiftern bestimmt wurden. Auch der Eva Dempke Stiftungsfonds ist der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gewidmet. Frau Dempke hat testamentarisch verfügt, dass nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass ein Stiftungsfonds gegründet wird, der u.a. diesen Förderzweck zum Gegenstand hat. Nach ihrem Tod im Jahr 2014 wurde ihr letzter Wille realisiert.

Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne § 53 AO bedeutet: Von Gesetzes wegen gibt es zwei Gründe, die zur Hilfsbedürftigkeit führen können und die gleichberechtigt und unabhängig nebeneinander stehen. Die Hilfsbedürftigkeit kann aufgrund des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes gegeben sein (z.B. “Essen auf Rädern“, Telefonseelsorge oder Frauenhäuser) oder aufgrund von wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit.

Folgende Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck schwerpunktmäßig: cab-Jörg Falkenberg Stiftung, Eva Dempke Stiftungsfonds

Förderung von Kunst und Kultur

Der Bereich Kunst und Kultur spielt eine wichtige Rolle in der Fördertätigkeit der Sparkasse Karlsruhe. Bereits 1993 wurde die Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe gegründet, um dieses Engagement langfristig zu sichern. Auch in der Sparkassenstiftung GUTES TUN hat die Kulturförderung eine zentrale Bedeutung. Dafür stehen auch einige Stiftungsfonds, die gezielt regionale Kulturinstitutionen unterstützen. So verfügen z. B. das Badische Staatstheater und die Literarische Gesellschaft über eigene Stiftungsfonds.

Zudem ist die Sparkassenstiftung GUTES TUN Stiftungsträgerin der von Dr. Joachim Draheim gegründeten Draheim-Stiftung pro musica et musicis, die u. a. Benefizkonzerte und CD-Projekte mit herausragenden Künstlern unterstützt. Gemeinsames Anliegen aller Stiftungsfonds ist es, Kunst und Kultur einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Dies gilt insbesondere auch für Kinder, an die sich das Chorprojekt „Sing Bach“ der Sparkassenstiftung richtet. Der jährlich durchgeführte Workshop führt Grundschüler an die klassische Musik heran.

Förderung von Kunst und Kultur im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 5 AO bedeutet: Die Förderung von Kunst und Kultur umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung kultureller Einrichtungen wie Theater und Museen sowie kultureller Veranstaltungen wie Konzerte und Kunstausstellungen ein. Zur Förderung von Kunst und Kultur gehört auch die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen.

Folgende Stiftungen bzw. Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck schwerpunktmäßig: Draheim-Stiftung „pro musica et musicis“, Dr. Ilse Völter Stiftungsfonds, Elke und Wolfgang Kuentzle Stiftung

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege

Wer sich dem öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege verbunden fühlt, steht in einer langen Tradition. Schon im Mittelalter gab es Hospitalstiftungen. Daher ist dies auch einer der zentralen Förderzwecke der Sparkassenstiftung GUTES TUN.

Bereits 2011 hat das Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH einen Stiftungsfonds errichtet, über den auch Bürger das Klinikum mit Zustiftungen und Spenden unterstützen können. Neben der Kooperation mit dem Klinikum engagiert sich die Sparkassenstiftung auch durch größere Spenden für das Gesundheitswesen in der Region, so etwa für das Hospiz Arista in Ettlingen.

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser, im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 3 AO bedeutet: Zum öffentlichen Gesundheitswesen gehören insbesondere die Seuchenbekämpfung, der Arbeitsschutz, die Unfallverhütung, die Rettung aus Lebensgefahr wie auch die Bekämpfung von Zivilisationskrankheiten wie Alkoholismus, Drogen und Rauschgiftmissbrauch, Krebs und Aids. Soweit Krankenhäuser im diagnostischen Bereich tätig werden, liegt ebenfalls eine Förderung des Gesundheitswesens vor. Der gesamte Bereich der Unfallrettung, auch durch Flugrettungsdienste, dient der Förderung des Gesundheitswesens.

Folgende Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck schwerpunktmäßig: Mario Herlan Stiftung, Stiftungsfonds Städtisches Klinikum Karlsruhe

Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Beim Thema Bildung und Erziehung denkt jeder zuerst an Kinder, Jugendliche und Schulen. Doch dieser Förderbereich umfasst weit mehr. Er erstreckt sich auf alle Altersgruppen und alle pädagogischen Einrichtungen, sodass sich auch hier ein weites Feld eröffnet, um Gutes zu tun. In der langen Tradition des gesellschaftlichen Engagements der Sparkasse Karlsruhe ist die Sparkassenstiftung auch hier fördernd tätig. So unterstützt sie auch Schulen im Geschäftsgebiet, unter anderem das Helmholtz-Gymnasium, das sich als Musikgymnasium inzwischen international einen Namen gemacht hat.

Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 7 AO bedeutet: Bildung ist die Vermehrung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Einzelnen, und zwar sowohl die Allgemeinbildung als auch die Berufsaus- oder Fortbildung einschließlich eines Studiums. Zur Bildung gehört auch die Bildung an verschiedenen Einrichtungen der freien oder an bestimmte religiöse, soziale, politische oder weltanschauliche Richtungen gebundenen Erwachsenenbildung, wie z. B. Volkshochschulen. Erziehung ist die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und charakterlichen Formung junger Menschen. Auch Vereine, die unter Berücksichtigung pädagogischer Konzepte Jugendliche betreuen, fördern die Erziehung.

Folgende Stiftungen bzw. Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck schwerpunktmäßig: Alexa Suikat Kinderstiftung, cab-Jörg Falkenberg Stiftung

Unterstützung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und
Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung

Die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung spielt eine zentrale Rolle in einem der ersten unter dem Dach der Sparkassenstiftung gegründeten Stiftungsfonds, der cab-Jörg Falkenberg Stiftung. Die Unterstützung von Unfallopfern war einer der Gründungsgedanken des 2012 zum Gedenken an Jörg Falkenberg und seine drei Kinder errichteten Stiftungsfonds.

Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 12 AO bedeutet: Unter diesem Förderzweck ist die Rettung aus Lebensgefahr sowie Feuer-, Arbeits- und Katastrophenschutz zu verstehen. Typische Einrichtungen, die gefördert werden können, sind z. B. der Arbeiter-Samariter-Bund e. V. (ASB), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Feuerwehren, die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH), der Malteser Hilfsdienst e. V. (MHD) und das Technische Hilfswerk (THW).

Folgende Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck schwerpunktmäßig: cab-Jörg Falkenberg Stiftung

Förderung des Tierschutzes

Tiere zu schützen, ist für viele Menschen eine Herzensangelegenheit, sei es als Einzelner oder gemeinsam mit Gleichgesinnten.

Zahlreiche Organisationen, Institutionen und Projekte engagieren sich für den Tierschutz. Ihre Fürsorge gilt den Tieren als einzelnen Individuen, wobei sich der klassische Tierschutz schwerpunktmäßig dem Wohl von Haus- und Nutztieren widmet.

Ziel des Tierschutzes ist es, den Anspruch auf Unversehrtheit und ein artgerechtes Leben für alle Tiere zu verwirklichen und die Menschen dafür zu sensibilisieren, Tiere als Mitgeschöpfe zu achten.

Ein Stiftungsfonds der Sparkassenstiftung GUTES TUN, die Amalie Walter Tierschutzstiftung, ist speziell den Tieren gewidmet. Seine Erträge kommen ausschließlich dem Tierschutz, insbesondere dem Katzenschutz, und der Tierrettung zugute.

Förderung des Tierschutzes im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 14 AO bedeutet: Die Förderung des Tierschutzes dient dem Schutz des Lebens und der angemessenen Behandlung von Tieren als Individuen. Die mit dem Tierschutz verbundene Aufklärung fördert die Allgemeinheit auf sittlichem Gebiet, da der Bevölkerung verdeutlicht wird, dass das Töten von Tieren ohne einsichtigen Grund sowie die unnötige Zufügung von Schmerzen und Leiden eine für Lebewesen unwürdige Behandlung ist.

Folgende Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck schwerpunktmäßig: Amalie Walter Tierschutzstiftung

Förderung des Sports

Der Sport gehört zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Er verbindet die Menschen und sein gesundheitlicher Nutzen ist vielfach wissenschaftlich erwiesen. Die Sparkassenstiftung GUTES TUN beinhaltet daher auch diesen Förderzweck und realisiert ihn auch durch Spenden. So hat die Sparkassenstiftung z. B. einen Kleinbus für die Albschule (SBBZ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) in Karlsruhe gefördert, dessen erster Einsatz das Rad-Team der Schule zur Teilnahme an den Special Olympics 2016 in Hannover gebracht hat.

Förderung des Sports im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 21 AO bedeutet: Ein wesentliches Element des Sports ist die körperliche Ertüchtigung (z. B. Fußball, Handball, Leichtathletik, Motorsport, Ballonfahren, Drehstangen-Tischfußball). Die Förderung des bezahlten Sports ist hingegen kein gemeinnütziger Zweck, weil dadurch eigenwirtschaftliche Zwecke der bezahlten Sportler gefördert werden. Sie ist aber unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich für die Gemeinnützigkeit eines Sportvereins.

Folgende Stiftungen bzw. Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck: Sparkassenstiftung GUTES TUN, Stiftungsfonds der Trägergemeinden

Förderung von Wissenschaft und Forschung

Die Sparkassenstiftung GUTES TUN ist Stiftungsträgerin der Umweltstiftung der Sparkasse Karlsruhe, einer unselbstständigen Stiftung, die bereits 1979 gegründet wurde. Der ursprüngliche Zweck der Umweltstiftung, die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die dem Allgemeinwohl, insbesondere der Lösung von Umweltschutzproblemen, dienen, wurde um die Förderung anderer Bereiche des Umwelt- und Naturschutzes erweitert.

Der Wissenschaft und Forschung am KIT ist auch der Rétey Stiftungsfonds gewidmet, den der Stifter 2014 unter dem Dach der Sparkassenstiftung GUTES TUN errichtet hat. Die Erträge dieses Stiftungsfonds kommen ausschließlich der Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere am Institut für organische Chemie und Biochemie am KIT, zugute. Auch die Erträge des Eva Dempke Stiftungsfonds werden nach dem Willen der Stifterin zur Hälfte für die Förderung von Wissenschaft und Forschung verwendet.

Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 1 AO bedeutet: Unter diesem Förderzweck ist die Förderung der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Geistes- und Naturwissenschaften sowie der theoretischen und angewandten Wissenschaft und Forschung zu verstehen.

Folgende Stiftungen bzw. Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck schwerpunktmäßig: Eva Dempke Stiftungsfonds, Rétey Stiftungsfonds

Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die Förderung des Natur- und Umweltschutzes wird angesichts der weltweiten Entwicklungen zunehmend wichtiger. Die Sparkasse Karlsruhe hat dies besonders früh erkannt und bereits 1979 die Umweltstiftung gegründet, die wissenschaftliche Arbeiten am KIT wie auch weitere Maßnahmen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes fördert. In der Sparkassenstiftung GUTES TUN wurde diese Fördertätigkeit noch erweitert: Zum einen ist die Sparkassenstiftung Stiftungsträgerin der Umweltstiftung, zum anderen ermöglicht sie es allen Stiftungsinteressierten, sich in einem Bereich zu engagieren, welcher der gesamten Lebenswelt zugutekommt.

Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 8 AO bedeutet: Eine Förderung des Umweltschutzes ist bei allen Maßnahmen gegeben, die darauf ausgerichtet sind, Schädigungen des natürlichen Lebensraums des Menschen zu verhindern oder zu beseitigen. Dazu gehört insbesondere der Emissionsschutz (Reinhaltung von Luft und Wasser, Lärmschutz, Lärmbekämpfung, Strahlenschutz), aber auch die Förderung technischer Neuentwicklungen, die umweltfreundlichere Produkte zur Folge haben, oder die Aufklärung der Bevölkerung über aus umweltpolitischer Sicht notwendige Maßnahmen. Teil des Umweltschutzes sind auch der Naturschutz und die Landschaftspflege.

Folgende Stiftungen bzw. Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck: Sparkassenstiftung GUTES TUN, Stiftungsfonds der Trägergemeinden

Förderung der Religion

Mit diesem Stiftungszweck ermöglicht die Sparkassenstiftung GUTES TUN die Förderung eines gesellschaftlichen Bereichs, der zahlreichen Menschen Halt und Orientierung bietet. Dazu gehört auch die Unterstützung kirchlicher Einrichtungen, die jedem Menschen, unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit, offenstehen.

Förderung der Religion im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 2 AO bedeutet: Unter dem Begriff Förderung der Religion können alle Aktivitäten eingeordnet werden, die sich mit dem Verhältnis der Menschen zur Idee der Gottheit befassen. Die Förderung von Sekten, deren Bestrebungen im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Ordnung stehen oder deren Wirken als jugendgefährdend anzusehen ist, ist nicht gemeinnützig im Sinne dieser Vorschrift.

Folgende Stiftungen bzw. Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck: Sparkassenstiftung GUTES TUN, Stiftungsfonds der Trägergemeinden

Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde

Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist ein weiterer Stiftungszweck der Sparkassenstiftung GUTES TUN, da die gemeinsame Verantwortung für die Region ein integraler Bestandteil des Stifternetzwerks ist. Ein Ausdruck dafür sind unter anderem die Stiftungsfonds, welche die Sparkasse Karlsruhe 2012 für die Städte und Gemeinden in ihrem Geschäftsgebiet eingerichtet hat. Diese Stiftungsfonds umfassen alle 13 Stiftungszwecke, sodass durch sie wiederum alle gesellschaftlichen Aspekte und damit die gesamte Lebensqualität in der Region gefördert werden.

Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 22 AO bedeutet: Heimatpflege und Heimatkunde sind die Pflege der Verbundenheit mit der Heimat als sozialem Erfahrungs- und Zugehörigkeitsraum mit ihrer geschichtlichen und kulturellen Tradition, mit ihren Lebensformen und dem ihr innewohnenden Bildungswert. Hierzu gehören insbesondere die Landes-, Volks- und Heimatkunde, die Pflege der regionalen Sprache und die Unterstützung von Heimatmuseen.

Folgende Stiftungen bzw. Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck: Sparkassenstiftung GUTES TUN, Stiftungsfonds der Trägergemeinden

Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings

Unter diesem Stiftungszweck ist eine ganze Reihe von Bereichen vereinigt, die typisch für die Region sind. Die Sparkassenstiftung GUTES TUN gibt Stiftern damit die Möglichkeit, zur Erhaltung des spezifischen Charakters der Region beizutragen.

Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings im Sinne § 52 Absatz 2 Nr. 23 AO bedeutet: Zur Förderung der Tier- bzw. Pflanzenzucht gehören u. a. die Förderung der Erhaltung vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen und Nutzpflanzen, die Förderung der Bonsaikunst und die Förderung der Aquarien- und Terrarienkunde. Tier-, Obst- und Gartenbauvereine fördern in der Regel die Pflanzenzucht, wenn sie z. B. nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke ihrer Mitglieder fördern. Auch Zoologische Gärten können gemeinnützige Zwecke verfolgen. Traditionelles Brauchtum, einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, ist Kulturförderung, wenn die Brauchtumspflege im Mittelpunkt der Betätigung steht (z. B. Heimatvereine, Trachtenvereine, Freizeitwinzervereine).

Folgende Stiftungen bzw. Stiftungsfonds fördern diesen Stiftungszweck: Sparkassenstiftung GUTES TUN, Stiftungsfonds der Trägergemeinden