Stiftungslösungen

Sollte man erst mal nur eine Spende tätigen, um mögliche Spendenempfänger besser kennenzulernen? Oder gleich einen eigenen Stiftungsfonds gründen? Und dies für die Ewigkeit oder zeitlich begrenzt? Individuelle Stiftungslösungen zu finden, ist nicht leicht. Denn sie sind nie einfach nur schwarz oder weiß.

Die Entscheidung, welche Stiftungsform für Sie die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Diese reichen vom finanziellen Umfang über Zeitpunkt und Dauer bis hin zu steuerlichen Aspekten. Daher bietet die folgende Übersicht lediglich Anhaltspunkte. Um eine optimale Stiftungslösung zu finden, ist eine ausführliche persönliche Beratung unerlässlich.

Spenden – ab 1 €

Mit Spenden können Sie die Förderprojekte der Sparkassenstiftung Gutes tun unterstützen. Sie können aber auch an die einzelnen Stiftungsfonds spenden, z. B. an den Stiftungsfonds des Städtischen Klinikums oder an den Stiftungsfonds Ihrer Heimatgemeinde.

Zustiftung – ab 5.000 €

Im Unterschied zu einer Spende, die für laufende Projekte eingesetzt wird, stärkt eine Zustiftung das Stiftungskapital der Sparkassenstiftung GUTES TUN und erhöht so dauerhaft die ausgeschütteten Erträgnisse. Damit trägt die Zustiftung kontinuierlich und langfristig zur Erfüllung der Förderzwecke bei.

Neben Spenden und Zustiftungen gibt es die Möglichkeit, eigene bzw. fast eigene Stiftungen zu gründen, wobei die Bandbreite der individuellen Ausgestaltung groß ist.

Stiftungsfonds – ab 25.000 €

Fast eine eigene kleine Stiftung ist der Stiftungsfonds, den Stiftungsinteressierte unter dem Dach der Sparkassenstiftung einrichten können. Sie können für Ihren Stiftungsfonds einen eigenen Namen und einen oder mehrere Förderzwecke bestimmen und diese bei Bedarf auch ändern oder ergänzen. Selbstverständlich können Sie auch testamentarische Verfügungen treffen: zum einen dahingehend, dass ein solcher Stiftungsfonds erst nach Ihrem Tod eingerichtet wird oder dass ein Teil Ihres Nachlasses in den Stiftungsfonds einfließt.

Unabhängig vom Zeitpunkt wird das Stiftungsvermögen an die Sparkassenstiftung übertragen, die verpflichtet ist, wie ein Treuhänder, das Vermögen separat zu führen und daraus die vom Stifter bestimmten gemeinnützigen Zwecke zu fördern. Und dies über den Tod des Stifters hinaus.

Treuhandstiftung – ab 250.000 €

Bei einer Treuhandstiftung handelt es sich um eine nicht rechtsfähige, unselbstständige Stiftung. Im Unterschied zu anderen Stiftungen kann sie selbst keine Rechte und Pflichten wahrnehmen. Dafür muss sie einen Treuhänder, in diesem Fall die Sparkassenstiftung, beauftragen. Als Treuhänder verwaltet diese die Stiftung und das Stiftungskapital, wobei der Vermögensausweis immer getrennt erfolgen muss. Im Unterschied zum Stiftungsfonds ist die Treuhandstiftung aber ein eigenständiges Steuersubjekt.

Selbstständige Stiftung

Die Sparkassenstiftung kann die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen, wenn deren Zwecke sich im Rahmen der Stiftungssatzung bewegen.

Verbrauchsstiftung

Für einen Stiftungsfonds bzw. eine unselbstständige Treuhandstiftung gibt es zwei Wege: die klassische Stiftung für die Ewigkeit – hier dürfen nur die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden, das Kapital bleibt erhalten – oder die noch relativ junge Form der Verbrauchsstiftung.

Bei der Verbrauchsstiftung kann im Unterschied zur klassischen Stiftung, die auf Ewigkeit angelegt ist, neben den Kapitalerträgen gleichzeitig das Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck eingesetzt werden. Ist das Vermögen aufgezehrt, endet die Stiftung. Die Mindest-Bestandsdauer wurde gesetzlich auf 10 Jahre festgelegt.

In Zeiten niedriger Zinsen gewinnt die Verbrauchsstiftung als zeitgemäße Alternative zur klassischen Stiftung bzw. zum klassischen Stiftungsfonds zunehmend an Beliebtheit. Eine weitere Option ist die Teilverbrauchsstiftung, welche Verbrauchs- und Ewigkeitsstiftung kombiniert.